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TUBIDOG

TubiDog - Geflügelcreme

TubiDog - Geflügelcreme

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Produktbeschreibung

Die TubiDog Geflügelcreme ohne Schweine- und Rindfleisch überzeugt durch hohe Qualität und ausgezeichneten Geschmack.
Die Rohstoffe in Lebensmittelqualität und die reine Geflügelleber machen ihre Beliebtheit aus. Die TubiDog Geflügelcreme ist sowohl eine verlockende Belohnung, als auch leicht und fettreduziert.
Will man seinem vierbeinigen Freund Medikamente verabreichen, egal ob Tabletten oder Tropfen, die TubiDog Geflügelcreme eignet sich ideal dafür. Gemeinsam mit dem geliebten Leckerlie, werden die Tabletten ohne Murren geschluckt.
Die TubiDog Geflügelcreme schmeckt so herzhaft lecker, dass sie sich hervorragend als Belohnung eignet, sei es beim Spiel, Sport oder bei der Arbeit. Durch die handliche Tube mit Drehverschluss bleibt die Tasche nach dem Belohnen krümel- und fettfrei. Auch das Portionieren ist einfach und sauber.
Eine leckere Belohnung, die auch ideal für Reisen ist.
Natürlich ist dieser schmackhafte Snack frei von Konservierungs- oder Farbstoffen und ohne Zucker und ohne Getreide.

Inhalt: 75g
Nach dem Anbrechen der Tube diese bitte im Kühlschrank lagern und innerhalb weniger Tage verbrauchen.

Ergänzungsfuttermittel

Zusammensetzung

Geflügelleber (35 %), Kartoffelstärke, Maisstärke, Guakernmehl, Pflanzenfaser, Xanthan, Cellulose, Petersilie.

Analytische Bestandteile

  • Feuchtigkeit 75,1 %
  • Protein 11,1 %
  • Fettgehalt 4 %
  • Rohfaser 2 %
  • Rohasche 1 %

Zusatzstoffe

technologische Zusatzstoffe: Konservierungsmittel

Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2
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