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KONG

KONG - Goodie Bone

KONG - Goodie Bone

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  • mit Liebe ausgewähltes Hundezubehör
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Produktbeschreibung

Der KONG® GOODIE BONE™ besteht aus dem bewährten KONG®-Naturkautschuk, der besonders langlebig und robust ist. Ein ideales Material für ein Kauspielzeug, mit dem Ihr Hund sich lange beschäftigt! Noch länger und hingebungsvoller wird der KONG® GOODIE BONE™ bekaut, wenn Sie Ihn mit den Lieblingssnacks Ihres Hundes befüllen, die er dann in mehr oder weniger langwieriger »Arbeit« herausholen muss. Die Enden des stilisierten Knochens haben Öffnungen, die Sie mit festen Leckerlies oder einer Paste befüllen können. Hinweis: Bitte das Tier beim Spielen nie unbeaufsichtigt lassen. Kein Spielzeug ist unzerstörbar. Um Verletzungen vorzubeugen, sollte das Spielzeug regelmäßig auf Beschädigungen oder lose Teile kontrolliert und gegebenenfalls ersetzt werden.

  • Robust und strapazierfähig
  • Befüllbar mit Snacks
  • Ideales Kauspielzeug

Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2
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